Rechtsprechung
   BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3283
BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87 (https://dejure.org/1988,3283)
BayObLG, Entscheidung vom 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87 (https://dejure.org/1988,3283)
BayObLG, Entscheidung vom 07. April 1988 - BReg. 2 Z 156/87 (https://dejure.org/1988,3283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ; Unzulässigkeit der Geltendmachung des Anfechtungsrechts; Entlastung des Verwalters und Übertragung der Abrechnung auf den Verwaltungsbeirat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZB 5/85

    Voraussetzungen einer Vorlage; Zulässigkeit einer Wiederverheiratungsklausel in

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGZ 1976, 8/10) die Meinung zu vertreten scheint, daß das Anfechtungsrecht in einem solchen Fall grundsätzlich ausgeschlossen sei, zwingt dies den Senat nicht zur Vorlage der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof ( § 28 Abs. 2 FGG ), da die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht auf der Beurteilung dieser Rechtsfrage beruht (vgl. BGHZ 96, 198/201; BayObLGZ 1978, 287/294; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 28 RdNr. 18).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sie nicht gegen wesentliche Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts, nämlich die einheitliche, für alle Wohnungseigentümer verbindliche Feststellung der Abrechnungsgrundlagen und damit die gleichmäßige Behandlung aller Wohnungseigentümer (BGH NJW 1985, 912/913; BayObLGZ 1986, 128/131) verstößt und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam ist, wobei im vorliegenden Fall noch die sehr kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen dazu kommt (vgl. BayObLG DWE 1979, 128), die nicht ab Zustellung, sondern ab Absendung der Jahresabrechnung berechnet wird und das Risiko der Verspätung oder des Verlusts dem Wohnungseigentümer überbürdet.
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Es kann dahingestellt bleiben, ob sie nicht gegen wesentliche Grundsätze des Wohnungseigentumsrechts, nämlich die einheitliche, für alle Wohnungseigentümer verbindliche Feststellung der Abrechnungsgrundlagen und damit die gleichmäßige Behandlung aller Wohnungseigentümer (BGH NJW 1985, 912/913; BayObLGZ 1986, 128/131) verstößt und deshalb gemäß § 242 BGB unwirksam ist, wobei im vorliegenden Fall noch die sehr kurze Einspruchsfrist von zwei Wochen dazu kommt (vgl. BayObLG DWE 1979, 128), die nicht ab Zustellung, sondern ab Absendung der Jahresabrechnung berechnet wird und das Risiko der Verspätung oder des Verlusts dem Wohnungseigentümer überbürdet.
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Die Entlastung hätte wiederum zur Folge, daß der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen dieser Verwaltungshandlungen und Vorgänge grundsätzlich keine Ansprüche mehr gegen den Verwalter zustehen würden (BayObLGZ 1987, 86/94).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Es ist dem Wohnungseigentümer, der für einen Antrag gestimmt hat, grundsätzlich nicht verwehrt, den mit seiner Stimme zustandegekommenen Eigentümerbeschluß gemäß § 23 Abs. 4 WEG anzufechten (vgl. BayObLGZ 1973, 78/79; KG MDR 1981, 407; OLG Celle MDR 1985, 145 [OLG Celle 08.10.1984 - 4 W 181/84] ; Bärmann/Pick/Merle WEG 6. Aufl. § 43 RdNr. 52; Palandt BGB 47. Aufl. § 43 WEG Anm. 2 d).
  • OLG Hamm, 29.06.1981 - 15 W 169/80
    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Eine solche Vereinbarung, die die §§ 21 Abs. 3, 28 Abs. 5 WEG abändert, wird grundsätzlich für zulässig gehalten (BayObLG DWE 1979, 128; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/26; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 45/46; Palandt Anm. 6, Augustin WEG RdNr. 33, Bärmann/Pick/Merle RdNr. 46, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 4, jeweils zu § 28; a.A. LG Berlin ZMR 1984, 424).
  • OLG Frankfurt, 27.09.1985 - 20 W 426/84
    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Eine solche Vereinbarung, die die §§ 21 Abs. 3, 28 Abs. 5 WEG abändert, wird grundsätzlich für zulässig gehalten (BayObLG DWE 1979, 128; OLG Hamm OLGZ 1982, 20/26; OLG Frankfurt OLGZ 1986, 45/46; Palandt Anm. 6, Augustin WEG RdNr. 33, Bärmann/Pick/Merle RdNr. 46, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr. 4, jeweils zu § 28; a.A. LG Berlin ZMR 1984, 424).
  • BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 2 Z 10/78
    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGZ 1976, 8/10) die Meinung zu vertreten scheint, daß das Anfechtungsrecht in einem solchen Fall grundsätzlich ausgeschlossen sei, zwingt dies den Senat nicht zur Vorlage der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof ( § 28 Abs. 2 FGG ), da die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart nicht auf der Beurteilung dieser Rechtsfrage beruht (vgl. BGHZ 96, 198/201; BayObLGZ 1978, 287/294; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12. Aufl. § 28 RdNr. 18).
  • BayObLG, 29.12.1987 - BReg. 2 Z 93/87

    Befristete Beschwerde in Wohnungseigentumssachen; Selbstständige Anfechtbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Der Eigentümerbeschluß zu Tagesordnungspunkt 2 der Versammlung vom 10.4.1987, die Entlastung des Verwalters bezüglich der Abrechnung dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, hat einen doppelten Inhalt: Er bedeutet einmal, daß der Verwaltungsbeirat über die Jahresabrechnung, und er bedeutet weiter, daß er über die Entlastung des Verwalters hinsichtlich aller in der Abrechnung dargestellten Verwaltungshandlungen und Vorgänge endgültig zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1983, 314/317; Senatsbeschluß vom 29.12.1987 BReg. 2 Z 93/87).
  • OLG Celle, 08.10.1984 - 4 W 181/84
    Auszug aus BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 156/87
    Es ist dem Wohnungseigentümer, der für einen Antrag gestimmt hat, grundsätzlich nicht verwehrt, den mit seiner Stimme zustandegekommenen Eigentümerbeschluß gemäß § 23 Abs. 4 WEG anzufechten (vgl. BayObLGZ 1973, 78/79; KG MDR 1981, 407; OLG Celle MDR 1985, 145 [OLG Celle 08.10.1984 - 4 W 181/84] ; Bärmann/Pick/Merle WEG 6. Aufl. § 43 RdNr. 52; Palandt BGB 47. Aufl. § 43 WEG Anm. 2 d).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz

    Die Geltendmachung des Anfechtungsrechts ist dann als rechtsmissbräuchlich und damit als unzulässig anzusehen (BayObLGZ 1992, 79, 83; BayObLG NJW-RR 1988, 1168; OLG Düsseldorf, DWE 1989, 28).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es einem Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht verwehrt, sich eines anderen zu besinnen und den mit seiner Stimme zustande gekommenen Eigentümerbeschluss gemäß § 23 Abs. 4 WEG anzufechten (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; 1997, 715/717; Müller Rn. 628).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Denn auch für die Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, denen der Anfechtende in der Eigentümerversammlung zugestimmt hat, fehlt nach allgemeiner Meinung das Rechtsschutzbedürfnis nicht (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 43 Rn. 102).
  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91

    Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung

    In diesem Fall schafft er für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es ihm später verwehrt, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise die von ihm nicht gewünschte Beschlußfassung zu Fall zu bringen (vgl. vorgenannter Senatsbeschluß; vgl. ferner BayObLG NJW-RR 1988, 1168).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Eine Beschlußanfechtung kann insbesondere dann unzulässig sein, wenn sie nur auf Verstöße gegen Verfahrensvorschriften gestützt wird und diese dem zustimmenden und später anfechtenden Wohnungseigentümer schon in der Versammlung bekannt waren (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; ebenso OLG Düsseldorf DWE 1989, 28).
  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Denn das Recht eines Wohnungseigentümers, die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zu beantragen, wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass er dem Beschluss selbst zugestimmt hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.04.1988, Az. BReg. 2 Z 156/87, NJW-RR 1988, 1168) weil das Anfechtungsrecht nicht allein dem persönlichen Interesse des anfechtenden Wohnungseigentümers oder dem Minderheitenschutz dient, sondern auch dem Interesse der Gemeinschaft an einer ordnungsgemäßen Verwaltung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.12.2002, Az. 11 Wx 6/02, BeckRS 2004, 09969).
  • LG München I, 27.09.2018 - 36 S 18251/16

    Fehlerhafte Einladung zur Eigentümerversammlung

    In diesem Fall schafft er für die übrigen Wohnungseigentümer einen Vertrauenstatbestand, der es ihm später verwehrt, sich auf den Einberufungsmangel zu berufen, um auf diese Weise die von ihm nicht gewünschte Beschlussfassung zu Fall zu bringen (vgl. Senat, Beschl. v. 8.10.1991 - 15 W 50/91; vgl. ferner BayObLG, NJW-RR 1988, 1168).".
  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Dazu gehört auch, dass rechtswidrige oder fehlerhafte Beschlüsse nicht durchgeführt werden müssen (BayObLG, 7.4.1988, AZ: 2 Z 156/87 (nach JURIS)).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 45/01

    Ruhebedürfnis in einer Seniorenwohnanlage

    Denn selbst im Falle ursprünglicher Zustimmung zu keinem Eigentümerbeschluss ist nach ganz herrschender Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Anfechtung regelmäßig zu bejahen (BayObLG NJW-RR 1988, 1168; 1997, 715/717; OLG Düsseldorf DWE 1989, 28; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 628).
  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Allein die Tatsache, dass die Antragsteller den Beschlüssen zugestimmt haben, schließt ihr Anfechtungsrecht nicht aus (BayObLG NJW-RR 1988, 1168).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2001 - 8 W 123/00

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Nutzung von Dachflächen

  • OLG Hamburg, 17.04.1990 - 2 Wx 32/90

    Heranziehung der Wohnungseigentümer für Kosten der Fertigstellung;

  • LG Dresden, 02.04.2014 - 2 S 521/13

    Beschlüsse auch bei Zustimmung anfechtbar!

  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 44/92
  • BayObLG, 21.02.1991 - BReg. 2 Z 2/91

    Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Bindung des Gerichts an

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht